Rahmenbedingungen

Äußere Strukturen sind besonders in der Psychotherapie wichtig, um für die Arbeit an der inneren Struktur einen sicheren Rahmen zu schaffen. Daher werden zu Beginn der Therapie die Rahmenbedingungen wie Dauer, Setting und Kosten besprochen und gemeinsam geklärt.

Frequenz und Dauer

Normalerweise findet die Therapie wöchentlich statt, in manchen Fällen kann auch eine höhere Frequenz sinnvoll sein. Die Dauer richtet sich nach der individuellen Problematik und Ihren Bedürfnissen. Eine Beratung ist in der Regel in einigen wenigen Sitzungen abgeschlossen, während eine Psychotherapie meist einen längereren Prozess umfasst.
Sie können die Therapie jederzeit beenden, ein gemeinsam geplantes Ende ist allerdings für den Therapieerfolg wesentlich besser als ein Abbruch. Vor Beendigung sollte es noch ein letztes Abschlussgespräch geben.

Setting

Die Psychotherapie oder Beratung findet im Einzelsetting statt. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mache ich zusätzlich zur Einzeltherapie je nach Bedarf auch Familiengespräche und begleitende Elternberatung.

Kosten

Einzelstunde (50 min) 70 €
Doppelstunde (90 min) 125 €
Familiengespräch (90 min) 125 €

Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich.

Absageregelung

Die Therapiestunde ist für Sie reserviert. Daher bitte ich um verlässliche Absage, falls Sie nicht zur Therapie kommen.
Wenn Sie Einheiten weniger als 24 Stunden vorher absagen, muss ich diese zur Gänze in Rechnung stellen.

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG). Das bedeutet, dass ich keinerlei Inhalte aus der Therapie oder die Tatsache, dass Sie überhaupt eine Therapie in Anspruch nehmen, nach außen trage. Dadurch soll die Vertrauensbeziehung der Therapie geschützt und ein sicherer Raum geboten werden, in dem Sie über alles offen sprechen können.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Der Status „in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im letzten Teil der mehrjährigen Psychotherapie-Ausbildung befinde und eigenständig psychotherapeutisch arbeiten darf. Dabei werde ich von erfahrenen Lehrtherapeut*innen in der Supervision betreut und beraten. Die Supervisor*innen unterliegen derselben Verschwiegenheitspflicht und dürfen keine Inhalte weitergeben.